Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitglieder,
im mitunter stressigen und chaotischen (Verwaltungs-)Alltag kann die eine oder andere wichtige Information bzw. Änderung auch mal untergehen. Damit gerade diese kleinen, aber feinen Änderungen nicht untergehen, möchten wir Sie auf die Einführung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Industrie- und Handwerkskammern für das Land Mecklenburg-Vorpommern aufmerksam machen:
- Änderung der Zuständigkeit für die Beitreibung von Beiträgen und Gebühren der Industrie- und Handwerkskammern
Die zum 01.11.2025 in Kraft tretenden Gesetzesänderung führt dazu, dass die Forderungen aus Beiträgen und Gebühren der Industrie- und Handwerkskammern des Landes Mecklenburg-Vorpommerns künftig durch das Landesamt für Finanzen als Vollstreckungsbehörde beigetrieben werden. Die bisherige Zuständigkeit der Gemeinde endet somit zum 31.10.2025.
Viele Grüße
Ihr Landesvorstand