Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitglieder,

im mitunter stressigen und chaotischen (Verwaltungs)Alltag kann die eine oder andere wichtige Information bzw. Änderung auch mal untergehen. Damit gerade diese kleinen aber feinen Änderungen nicht untergehen, möchten wir Sie auf folgende Anpassung der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik MV aufmerksam machen:

  • Änderung der Aufbewahrungsfristen gem. § 29 Abs. 2 GemHVO-Doppik auf acht Jahre (geändert: 24.05.2024)

https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-DoppikGemHVMVV14P29

Viele Grüße

Ihr Landesvorstand

Änderung der Aufbewahrungsfristen