Neue Gesetzesregelungen:
Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts
Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 19/2007
bekannt gegeben am 14.12.2007
Gem-HVO-Doppik vom 25.02.2008
Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 03/2008, S. 34ff
bekannt gegeben am 14.03.2008
Gem-KVO-Doppik vom 25.02.2008
Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 03/2008, S. 62ff
bekannt gegeben am 14.03.2008
Reform des steuerlichen Spendenrechts
Die steuerlichen Regelungen für Spenden wurden mit Wirkung ab 01.01.2000 neu gefasst. Im wesentlichen haben sich folgende Änderungen ergeben:
Abschaffung des sog. Durchlaufspendenverfahrens als Voraussetzung für den Spendenabzug
Neuregelung der Abzugsfähigkeit von Mitgliedsbeiträgen
Überarbeitung und Erweiterung des Verzeichnisses der spendenbegünstigten Zwecke,
Klarstellung der Aufzeichnungspflichten im Zusammenhang mit der Ausstellung von Spendenbescheinigungen
Mit der Abschaffung des Durchlaufspendenverfahren sollen die Kommunen von einer sachfremden Aufgabe entlastet werden. Es ist allerdings auch künftig zulässig, Spenden im Durchlaufverfahren entgegenzunehmen und zu bescheinigen. Dementsprechend sehen auch die neuen Muster für Zuwendungsbestätigigungen die Möglichkeit vor, Durchlaufspenden zu bescheinigen.
Informationen zur Spendenreform sowie neue Vordrucktexte und Zusammenstellung sämtlicher neuer Bescheinigungsmuster können auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen (www.bundesfinanzministerium.de) in der Rubrik “Fachabteilung/Infos” und dort unter “Besitz- und Verkehrssteuern) abgerufen werden.